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Incoterms 2020: Die wichtigsten Änderungen

  • 20 April 2021 20 April 2021

Die Incoterms sind eine Reihe vorformulierter Klauseln, die Geschäftsparteien in ihre Verträge einbeziehen können. Sie beziehen sich auf den internationalen Warenhandel und regeln insbesondere den Gefahren- bzw. Kostenübergang im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren vom Verkäufer an den Käufer.

Heutzutage sind sie bei internationalen Handelstransaktionen weit verbreitet. Die Internationale Handelskammer (ICC) veröffentlichte die erste Version der Incoterms im Jahre 1936. Seitdem werden sie ungefähr alle zehn Jahre aktualisiert. Die Incoterms 2020 sind die neunte Version der Klauseln, die am 10.09.2019 erschienen und am 01.01.2020 in Kraft getreten sind. Wie die Incoterms 2010 umfassen die Incoterms 2020 elf Regeln. Mit den Incoterms 2020 entfällt allerdings die Klausel DAT und die neue Klausel DPU wird eingeführt. Die Incoterms 2020 sind also die folgenden:

  • EXW (EX Works)
  • FCA (Free CArrier)
  • FAS (Free Alongside Ship)
  • FOB (Free On Board)
  • CFR (Cost and FReight)
  • CIF (Cost Insurance Freight)
  • DAP (Delivered At Place)
  • DPU (Delivered at Place Unloaded)
  • CPT (Carriage Paid To)
  • CIP (Carriage Insurance Paid)
  • DDP (Delivered Duty Paid)

Die neugeschaffene Klausel DPU ersetzte die Klausel DAT (Delivered At Terminal), wobei die zwei Klauseln keine erheblichen Unterschiede aufweisen. Der Verkäufer, der alle Transportkosten trägt, ist verpflichtet, die Waren am Bestimmungsort zu entladen. Alle Kosten, die nach der Entladung entstehen, sind vom Käufer zu tragen. Der Verkäufer trägt das Risiko bis zur Ankunft im Terminal. Als Terminal ist jeder Bestimmungsort zu verstehen, der zum Beispiel ein Hafen oder Flughafen sein kann. Die Änderung in den Incoterms 2020 soll dies verdeutlichen. Bei DPU handelt es sich um die einzige Incoterms-Regel, die den Verkäufer verpflichtet, die Ware zu entladen. Ist der Verkäufer dagegen nicht in der Lage, die Entladung der Ware zu organisieren, soll er stattdessen eine Lieferung nach DAP vereinbaren.

Sowohl die CIF als auch die CIP-Klausel beziehen sich auf die Versicherungsdeckung der Ware. Unter CIP liefert zwar der Verkäufer an den Frachtführer, aber er bezahlt den Transport und die Versicherung bis zum benannten Bestimmungsort. Die CIF-Klausel sieht dasselbe vor, kann jedoch nur für den Seetransport verwendet werden, bei welchem der Bestimmungsort immer ein Hafen ist und die Lieferung auf einem Schiff erfolgt. Unter den Incoterms 2010 war der Verkäufer verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschließen, die der Versicherungsdeckung ICC-C (Institute Cargo Clauses) entsprach und Mindestversicherungsschutz gegen ausdrücklich genannte Schadensereignisse umfasste. Diese Versicherung stellte sich allerdings als ungeeignet für Fertigwaren heraus. Für solche Waren wird häufig die CIP-Klausel benutzt. Aus diesem Grund sind die Versicherungsanforderungen unter der CIP-Klausel nach den Incoterms 2020 erhöht. Erforderlich ist nun dabei die Versicherungsdeckung ICC-A (Institute Cargo Clauses), die alle Risiken umfasst. Die Versicherungsanforderungen unter der CIF bleiben unverändert.

Geändert wurde in den Incoterms 2020 die FCA-Klausel, um eine Zusatzoption vorzusehen. Die Parteien können nun vereinbaren, dass der Käufer den Frachtführer anweisen kann, ein Bordkonnossement für den Verkäufer auszustellen. Hintergrund der Änderung waren Beschwerden bei der Verwendung der FOB-Klausel, die bei Containerverschiffungen häufig herangezogen wird. Der Verkäufer hat typischerweise keine Kontrolle über den Container, nachdem er im Hafen eingetroffen ist. Trotzdem trägt er das Risiko für den Container noch bis zur Verladung auf das Schiff. Um das Problem zu umgehen, ist empfohlen, dass die Lieferung unter FCA vereinbart wird.  Im Gegensatz zu einer Lieferung nach der FOB-Klausel war es allerdings bisher schwierig für einen Käufer, ein Bordkonnossement unter FCA zu bekommen, was typischerweise erforderlich ist, um ein Akkreditiv zu erhalten und somit die Zahlung abzusichern. Nach der neuen FCA-Klausel besteht jedoch eine solche Möglichkeit. Es wird bereits davor gewarnt, dass dies keine endgültige, sondern nur eine Interim-Lösung ist, solange die Vorlage eines Bordkonnossements für ein Akkreditiv erforderlich ist.

Die Kostendarstellung ist in den Incoterms 2020 übersichtlicher. Alle Kosten, die sich auf bestimmte Incoterms-Klauseln beziehen, sind im Artikel A9/B9 zu finden. Dies trägt zur Aufklärung der Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer bei.

Die Incoterms 2020 gehen nicht mehr davon aus, dass eine dritte Partei, ein Spediteur, den Transport der Waren zwischen Verkäufer und Käufer übernimmt. In den Incoterms 2020 wird dagegen berücksichtigt, dass der Verkäufer und/oder der Käufer den Transport mit eigenen Transportmitteln durchführen können. Diese Änderung ist in den Klauseln FCA, DAP, DPU und DDP ersichtlich.

Deutlicher ist in den Incoterms 2020 auch die Darstellung der Pflichten und Kosten in Bezug auf die Anforderungen an die Transportsicherheit. Die darauf bezogenen Pflichten werden insbesondere in den Artikeln A4 und A7 vorgesehen, während die relevanten Kosten im allgemeinen Kostenartikel  A9/B9 geregelt sind.

Die elf Incoterms 2020-Klauseln sind in zwei Gruppen aufgeteilt. Entscheidend für die Aufteilung ist die Art der Lieferung. Die größere Gruppe enthält sieben Klauseln, die unabhängig von der Transportart verwendet werden können. Diese sind die folgenden: EXW, FCA, DAP, DPU, CPT, CIP, DDP. Die vier Klauseln der zweiten Gruppe können allerdings ausschließlich den Transport in der Binnen- und Seefahrt regeln und dürfen nicht für den Transport auf der Straße, in der Luft oder auf der Schiene verwendet werden. Diese sind: FAS, FOB, CFR, CIF.

Auch nach dem Inkrafttreten der Incoterms 2020 bleibt es für die Parteien möglich, die Anwendung der vorherigen Incoterms 2010 zu vereinbaren. Eine solche Vereinbarung muss jedoch deutlich sein, sodass allen Parteien klar ist, welche Bedingungen jeweils Anwendung finden.

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